Gut zu wissen
Welche Leistungen umfasst die Behandlungspflege?
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Welche Leistungen umfasst die Grundpflege?
Diese beinhaltet alle Tätigkeiten, die eine grundlegende Versorgung des Patienten gewährleisten. Die Grundpflege kann vorübergehend oder dauerhaft erfolgen.
Diese Pflegeleistungen umfassen Hilfe und Unterstützung bei regelmäßigen und wiederkehrenden Aufgaben im Alltag, wie z. B. der Körperpflege, der Ernährung, dem Toilettengang und der Mobilität im eigenen Zuhause.
Dabei wird darauf geachtet, den Pflegebedürftigen dabei zu unterstützen so lange wie möglich selbstständig zu bleiben.
Wie hoch sind Geld- oder Sachleistungen in den einzelnen Pflegegraden?
Pflegegrad | Beeinträchtigung | Häusliche Pflegehilfe |
Pflegegeld | Tages-/ Nachtpflege |
Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|---|
1 | gering | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
2 | erheblich | 689 € | 316 € | 689 € | 770 € |
3 | schwer | 1.298 € | 545 € | 1.298 € | 1.262 € |
4 | schwerste | 1.612 € | 728 € | 1.612 € | 1.775 € |
5 | bes. Anforderungen | 1.995 € | 901 € | 1.995 € | 2.005 € |
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet regelmäßig einen Pflegeeinsatz eines Pflegedienstes abzurufen (Grad 2 u. 3 halbjährlich, Grad 4 u. 5 vierteljährlich, § 37). Der Pflegedienst schickt dann einen Nachweis zur Pflegekasse, ob die Pflege gesichert ist. Die Kosten dieses Beratungsbesuches trägt die Pflegekasse.
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können auch einen Beratungsbesuch abrufen.
Nehmen Sie für einen Teil der häuslichen Pflege einen Pflegedienst in Anspruch, rechnet der ambulante Pflegedienst mit der Pflegekasse anteilig z.B. 40 % der Pflegesachleistungen ab, dann erhält der Pflegebedürftige anteilig z.B. 60 % des Pflegegeldes.
Welche Leistungen umfasst der Pflegegrad 1?
Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich i. d. R. noch gut selbst versorgen und ihren Alltag in vielen Bereichen ohne fremde Hilfe bewältigen. Die Leistungen des Pflegegrads 1 beinhalten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125€ monatlich), Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie zur Wohnraumanpassung.
Was sind Entlastungsleistungen?
Das sind Angebote,
- in denen Helfer (insb. Ehrenamtliche) unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen (Betreuungsangebote)
- zur gezielten Entlastung der Angehörigen bzw. Pflegepersonen
- zur Bewältigung des Alltags oder der Haushaltsführung
Beispiele:
Betreuung und allgemeine Beaufsichtigung, Alltagsbegleitung, Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellung
Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Dieser Betrag muss zweckgebunden eingesetzt werden und dient zur Erstattungen von Aufwendungen für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste (nach §36) gegen Vorlage entsprechender Belege (Rechnungen).
Wird der Anspruch im ersten Kalenderjahr nicht aufgebraucht, kann der nicht verbrauchte Betrag in das Folgejahr übertragen werden.